Nach wie vor hält sich bei mittelständischen Unternehmen in Deutschland eine gewisse Skepsis gegenüber Private Equity. Das verwundert, denn die Unternehmensveräußerung an Private Equity-Investoren kann für den Verkäufer mit dem Modell einer Rückbeteiligung attraktive Lösungen für die Nachfolgesituation bieten.
Bei Unternehmenstransaktionen sind sich Käufer und Verkäufer selten einig was eine realistische Unternehmensbewertung betrifft - aufgrund der unterschiedlichen Perspektiven auf das Zielunternehmen. Während der Käufer vor allem potenzielle Risiken im Fokus hat, unterstreicht der Verkäufer naturgemäß eher die zukünftigen Wachstumspotentiale.
Bei einer Rückbeteiligung investiert der Verkäufer eines Unternehmens einen Teil des Kaufpreises als Eigenkapital in die Käufergesellschaft. Dadurch ist er nicht nur am zukünftigen Unternehmenserfolg, sondern zusätzlich auch an dem einhergehenden Leverage-Effekt der von der Erwerber-Holding aufgenommenen Bankfinanzierung beteiligt. Klaus Schmitte, Managing Partner von Taurus Advisory bringt die Vorteile dieses Modells auf den Punkt: „Viele Private Equity Gesellschaften sind hervorragende Unternehmensentwickler, die großen Mehrwert schaffen für ihre Investoren aber auch für die Unternehmer, die sich im Rahmen einer Unternehmensnachfolge an ihrem eigenen Unternehmen rückbeteiligen. Eine Verdoppelung oder gar eine Verdreifachung des Eigenkapitaleinsatzes ist nicht ungewöhnlich“. Rückbeteiligungen gelten grundsätzlich als eine vertrauensbildende Maßnahme für den Investor. Dadurch, dass der Verkäufer auch finanziell weiterhin im Unternehmen engagiert bleibt, wird im Idealfall eine Deckungsgleichheit der Interessen von Verkäufer und Käufer erreicht, zum Nutzen beider Seiten.
Alles was Sie bei dem Modell einer Rückbeteiligung beachten müssen, erfahren Sie in unserem nächsten Webinar am 25. März, 17 bis 18 Uhr. Melden Sie sich jetzt unverbindlich an: https://www.taurusadvisory.de/akademie